Bereits Ende März hatte sich der Deutsche Schützenbund in aller Deutlichkeit gegen den Referentenentwurf (Stand 18.03.2021) positioniert. Selbstverständlich begrüßt der DSB jede Bestrebung, Extremisten, Kriminellen oder psychisch Kranken den Zugang zu Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen, doch die im Referentenentwurf aufgeführten Maßnahmen sind größtenteils ungeeignet, datenschutzrechtlich bedenklich und diskriminierend gegenüber einem gesetzestreuen Teil der Zivilgesellschaft: den Sportschützinnen und Sportschützen sowie anderen Legalwaffenbesitzern. So wird u.a. anderem beabsichtigt, im Gesetz eine verpflichtende Regelabfrage der Waffenbehörde an die Gesundheitsämter zur Beurteilung der persönlichen Eignung eines Antragstellers zu verankern.