“Bleiverbot” durch die ECHA für Sportschützen trifft nicht den FSV

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Untersuchung zur Wirkung von Bleigeschossen und Angelbei auf die Umwelt vorgenommen.

Am 03. Februar 2021 legte die ECHA ihre Bewertung zur Verwendung von Blei beim Sportschießen im Freien vor.

Die ECHA schlägt der EU folgende Punkte vor (aus dem Englischen übersetzt):

1. Verkauf und Verwendung von Blei bei der Jagd, beim Sportschießen und bei anderen Outdoor-Aktivitäten:

Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Bleischrot (mit einer fünfjährigen Übergangsfrist). Da die derzeitigen olympischen Regeln die Verwendung von Bleimunition für bestimmte Disziplinen vorsehen, erwog die ECHA auch eine optionale Ausnahmeregelung für die Verwendung von Bleischrot für das Sportschießen nur unter strengen Bedingungen, d. h. wenn die Freisetzung in die Umwelt minimiert wird.
Verbot der Verwendung von Blei in Kugeln und anderen Geschossen (Kleinkaliber: fünf Jahre; Großkaliber: 18-monatige Übergangsfristen). Ausnahmeregelungen für die weitere Verwendung, wenn die Freisetzung in die Umwelt minimiert wird, d.h. wenn Sportschießanlagen mit Geschossfängern ausgestattet sind.

2. Verkauf und Verwendung von Blei in der Fischerei:

Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Bleisenkern und -ködern (mit gewichtsabhängigen Übergangsfristen: ≤ 50 g drei Jahre; > 50 g fünf Jahre)
sofortiges Verbot der Verwendung von Bleisenkern, wenn der Senker absichtlich ins Wasser geworfen wird (Bleiabwurf-Techniken).

Die militärische Verwendung von Bleimunition sowie andere nicht-zivile Verwendungen von Bleimunition, z. B. durch Polizei, Sicherheits- und Zollbehörden, sind nicht Gegenstand der Untersuchung. Die Verwendung von Bleimunition in Innenräumen ist ebenfalls ausgeschlossen.

Für unseren Verein und die meisten Disziplinen des Rheinischen Schützenbundes wird es auf Grundlage dieser Untersuchung kein “Bleiverbot” geben.

Sicherlich ist die Verwendung von nicht-bleihaltiger Munition ein positiver Gesundheitsfaktor, allerdings sind unsere Geschossfänge nur für bleihaltige Munition zugelassen. Die Verwendung von Geschossen aus Ersatzstoffen ist in Frechen verboten!

ECHA – Original Text